| Spielordnung |
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Spielordnung der Tennisabteilung des TSV 1877 Burgbernheim (Aktualisierte Fassung 2007) 1) Mitglieder: 2) Beiträge und Platzgebühren:
Gäste: Die Spielgebühr 8.- € pro Stunde und Platz, für alle anderen Personen € 8.- pro Stunde und Platz. Die Gastspieler sind namentlich im Belegungsplan zu vermerken, die Spielgebühren mit einem entsprechenden Zahlungsvermerk auf den Briefumschlägen in den Briefkasten mit der Aufschrift ,,Gäste" zu werfen. 3) Platzbelegung und Spielbetrieb Für alle nicht der Tennisabteilung angehörende Spieler (Gäste und sonstige TSVMitglieder) stehen die Plätze zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8.30 - 14.30 Uhr Freitag: 8.30 - 13.30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag: jeweils ein Platz von 11.30 13.30 Uhr. Jedes Mitglied (ab 18 Jahre und berufstätige Jugendliche) kann sich maximal drei Stunden pro Woche in der Kernspielzeit (= täglich ab 17.30 Uhr) eintragen, jedoch nicht mehr als zwei Stunden an einem Tag. Die Spielzeit beginnt und endet jeweils zur vollen halben Stunde ( X Uhr 30). Außerhalb der Kernspielzeit besteht keine Begrenzung. Vorausbelegungen sind mit Ausnahme vereinsbezogener Nutzung (z.B. Turnierspiele, Gruppentraining) nur bei den Plätzen 1 und 2 möglich. Der 3. Platz kann unter Berücksichtigung der oben genannten Zeitbegrenzung von den jeweils Erstkommenden bespielt werden, ist aber nach spätestens einer Stunde eventuellen weiteren Interessenten zu überlassen. Spätestens vor Spielbeginn sind für alle drei Plätze die Spieler namentlich auf dem Platzbelegungsplan einzutragen. Andernfalls ist der jeweilige Platz für neu eingetragene Spieler sofort zu räumen. Spielstunden, die von Mitgliedern in den Belegungsplan eingetragen wurden, aber nicht gespielt werden können (z.B. Verhinderung, Krankheit usw.) sind möglichst rasch persönlich oder telefonisch (Tel.Nr. am Platz 3667) freizugeben. Bei wiederholter Vernachlässigung dieser Pflicht kann die Abteilungsleitung geeignete Maßnahmen treffen. Spiele mit Anfängern der Tennisabteilung (1. Spieljahr) werden dem Helfer nicht auf seine Spielzeit angerechnet. Kinder und jugendliche Mitglieder, die nicht berufstätig sind, haben die Plätze 1 und 2 von Montag bis Freitag ab 17.30 Uhr bei Bedarf zu räumen. Vorausbelegungen sind nur bis spätestens 17.30 Uhr möglich. Vor Ablauf der Spielzeit ist der Platz von den Spielern wieder spielbereit zu machen. Er ist insbesondere ordentlich abzuziehen und bei Trockenheit gründlich zu wässern. Bei drohender Überschreitung der Spielzeit oder sonstigem pflichtwidrigem Verhalten der Spieler (z.B. Verunreinigung der Anlage) können diese von den nachfolgenden Spielern oder Verantwortlichen der Tennisabteilung zu pflichtgemäßem Verhalten aufgefordert werden. Auf den Sportanlagen ist den Anordnungen des Vorstandes, des Abteilungsleiters oder des Platzwartes bzw. eines sonstigen Verantwortlichen Folge zu leisten. Die Plätze dürfen ausschließlich mit Tennisschuhen bespielt werden. Schuhe mit grobem Profil sind zu vermeiden. Zuschauer dürfen sich nur in geeigneten Schuhen und mit Zustimmung der Spieler auf dem Platz aufhalten. 4) Arbeitsstunden Jedes Mitglied hat 3 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Arbeitspflichtig ist jedes Mitglied, das im laufenden Kalenderjahr 15 Jahre oder älter wird. Die zu erbringende Stundenzahl kann aber von der Abteilungsleitung den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen wird den aktiven Spielern (d.h. denjenigen, die in der jeweiligen Saison tatsächlich gespielt haben) pro Stunde ein Betrag von 10.-€ in Rechnung gestellt. |